Eine kurze Einführung in das Jedermannsrecht

 

Nicht stören und nicht zerstören– auf diesen beiden Grundsätzen basiert das schwedische Jedermannsrecht. Unsere Natur steht jedermann offen, solange er auf andere Menschen, Tiere und Landschaft Rücksicht nimmt. Die allgemein gültigen Richtlinien des Jedermannsrechts gelten für Einzelpersonen, nicht für große Gruppen oder veranstaltete Touren. Für Angler bedeutet das Jedermannsrecht: Sie haben freien Zugang zu Ihrem Angelgebiet, können mit Ihrem Boot hinaus fahren oder am Ufer festmachen – natürlich immer vorausgesetzt, Sie haben eine gültige Angelerlaubnis. Das Jedermannsrecht gilt nicht für das Jagen und Fischen.

 

   Central Sweden - Pike fishing

 

Hier einige der wichtigsten Regeln:

• Lassen Sie keine Abfälle in der Natur zurück. Das gilt besonders für Angelschnüre, Haken, Plastiktüten, Flaschen, Dosen und Glas, die alle für wild lebende Tiere gefährlich werden können.

 

• Sie dürfen mit Autos, Wohnwagen, Wohnmobilen, Motorrädern und Mopeds weder im Gelände noch auf Privatstraßen fahren. Motorfahrzeuge können Privatstraßen stark abnutzen, und die Eigentümer haben daher das Recht, solchen Verkehr zu verbieten. Die Nutzung dieser Wege zu Fuß, zu Pferd oder per Rad darf jedoch nicht verwehrt werden, solange die Privatstraße dadurch nicht beschädigt wird.

 

• Grundsätzlich haben Sie das Recht, über Privatgrundstücke zu laufen, zu reiten oder mit dem Fahrrad zu fahren, vorausgesetzt, sie kommen nicht näher als 60-70 Meter an Gebäude und Sie laufen nicht durch Gärten oder über kultiviertes Land.

 

   North Sweden - Jockfall Fishing Camp.

 

• Sie dürfen keine Bäume oder Büsche fällen/abschneiden und Nüsse oder Harz an sich zu nehmen, Zweige abbrechen oder Rinde von Bäumen abziehen. Stören Sie nicht die Ruhe von Tieren und entnehmen Sie keine Vogeleier aus Nestern. Das Pflücken von Pilzen, Wildbeeren und nicht unter Naturschutz stehenden Blumen ist erlaubt.

 

• Sie dürfen Feuer machen, doch nicht auf Felsengrund und niemals in Zeiten, in denen Feuermachen verboten ist. Beim Umgang mit offenem Feuer in der Natur ist immer äußerste Vorsicht geboten.

 

• Sie dürfen ein Zelt aufbauen, doch nicht auf kultiviertem Land oder in der Nähe von Häusern. Wenn Sie länger als einige Tage an einem Ort bleiben wollen, bitten Sie den Grundstückseigentümer um Erlaubnis.

 

• Es ist gestattet, Privatgewässer mit dem Boot zu befahren. Sie können Ihr Boot für einen Tag festmachen, aber auf Privatgrundstücken nicht an Land gehen. In einigen Gebieten können das Befahren und der Zugang durch Sonderbedingungen eingeschränkt sein.

 

• Schwedische Staatsbürger dürfen ohne Angelerlaubnis in öffentlichen Gewässern fischen. Ausländische Gäste dürfen in diesen Gewässern mit Handgerät ebenfalls ohne Angelerlaubnis fischen.

 

• Darüber hinaus ist Sportfischen ohne Angelerlaubnis auch in bestimmten Privatgewässern an der Küste und in den fünf größten Seen Schwedens erlaubt –  Väner See, Vätter See, Mälar See, Hjälmaren und Storsjön (in Jämtland). In anderen Privatgewässern brauchen Sie eine Angelkarte oder eine andere Angelerlaubnis.

 

Über diesen Link bekommen Sie weitere Informationen über das Jedermannsrecht: 
http://www.naturvardsverket.se/en/In-English/Menu/Enjoying-nature/The-right-of-public-access/

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